Drogen- und Suchtrat
Der Drogen- und Suchtrat dient der/dem Drogenbeauftragten als beratendes und unterstützendes Gremium. Zusammengesetzt ist dieser aus Fachleuten der Bundes- und Landesministerien, der gesetzlichen Krankenversicherung, der Forschung, der Ärztekammer, der Bundesagentur für Arbeit sowie einschlägiger Fachverbände und Institutionen. Die Empfehlungen beziehen sich dabei sowohl auf strukturelle als auch präventive Maßnahmen. Hieraus ergeben sich die themenspezifischen Aktionspläne und kennzeichnen so die aktuelle Drogen- und Suchtpolitik.
Letzte Aktualisierung: 07.11.2013