Drogen- und Suchtpolitik
Die Zuständigkeit für Drogen- und Suchtpolitik ist zwischen Bund und Ländern aufgeteilt und findet auf drei Ebenen statt. Der Bund bestimmt dabei die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die die Länder wiederum spezifizieren können. Das Bundesministerium für Gesundheit ist zuständiges Ministerium. Die meisten Bundesländer kennen weiterführende rechtliche Regelungen und verfügen in der Regel über spezifische Handlungsprogramme. Die Kommunen, Städte und Kreise sind für die Planung und Koordination vor Ort verantwortlich. Schwerpunkte liegen in der Prävention, der Behandlung, der Überlebenshilfe sowie der Angebotsreduzierung von Drogen und der Repression. Rechtsgrundlage der Drogen- und Suchtpolitik ist das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Weitere wichtige Gesetze stellen das Strafgesetzbuch (StGB) und das Strafvollzugsgesetz (StVollzG) dar. Für den Präventions- und Hilfebereich existieren weitere sozialrechtliche Regelungen. Neben stoffgebundenen Süchten sind auch nichtstoffgebundene Süchte, wie die Computerspielsucht oder das Glücksspiel von Bedeutung. Die/der Drogenbeauftragte der Bundesregierung veröffentlicht nach Beratung durch den Drogen- und Suchtrat einen jährlichen Bericht. Dieser enthält wichtige Eckdaten der gegenwärtigen Situation und Aussagen zu politischen und praktischen Interventionen.
Letzte Aktualisierung: 26.06.2015